Beratungseinsatz nach
§ 37.3 SGB XI für Pflegebedürftige
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
(oder Qualitätssicherungsbesuch) ist ein
regelmäßig stattfindender Beratungsbesuch
für Pflegebedürftige,
die zuhause von
Angehörigen gepflegt werden.
Wer von Angehörigen häuslich gepflegt und mindestens Pflegegrad 2 hat, muss regelmäßig beraten werden.
Die Beratungsbesuche müssen in folgender Regelmäßigkeit erfolgen:
Pflegegrad
Häufigkeit
Pflegegrad 2
jedes Halbjahr (also 2 x im Jahr)
Pflegegrad 3
jedes Halbjahr (also 2 x im Jahr)
Pflegegrad 4
jedes Quartal (also 4 x im Jahr)
Pflegegrad 5
jedes Quartal (also 4 x im Jahr)